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Welches ist das Wirkungsgebiet der Age Stiftung?

Gemäss Stiftungsurkunde ist die Age Stiftung in der deutschsprachigen Schweiz tätig. Die Age Stiftung untersteht der eidgenössischen Stiftungsaufsicht.

 

Wie entstand die Age Stiftung?

Die Age Stiftung wurde auf Wunsch eines Kunden von UBS gegründet. Bei diesem Kunden handelte es sich um ein englisches kinderloses Ehepaar, das in der Schweiz lebte. Das Paar hatte testamentarisch verfügt, dass nach ihrem Ableben eine Schweizer Stiftung zum Thema Alter, mit einem Schwerpunkt auf Wohnen im Alter errichtet werden soll. Diese Aufgabe hatte der damit beauftragte Betreuer bei der Bank übernommen. Die ersten Jahre war die Age Stiftung bei der UBS eingemietet - heute ist sie an der Kirchgasse in Zürich domiziliert im Haus der Stiftungen "Zum Rothen Adler".  

 

Wer ist berechtigt, ein Gesuch für Förderbeiträge einzureichen?

Gesuche einreichen können Organisationen, Betriebe, Vereine und Behörden, die innovative Modelle im Bereich Alter und Wohnen realisieren wollen. Einzelpersonen können keine Gesuche einreichen.

 

Gibt es eine Rekursmöglichkeit bei einem ablehnenden Entscheid des Stiftungsrates?

Der Stiftungsrat entscheidet abschliessend. Ablehnende Entscheide werden, soweit möglich, von der Geschäftsstelle auf Anfrage erläutert.

 

Wie reagiert die Stiftung auf Gesuche, die nicht mit ihren Zielen übereinstimmen?

In der Regel verschickt die Age Stiftung Gesuchstellern ein Informationsblatt, das über die Tätigkeitsgebiete der Age Stiftung informiert. Die Stiftung behält sich aber auch vor, auf unpräzise Anfragen nicht zu reagieren.

 

Wir reagiert die Age Stiftung auf unvollständig eingereichte Gesuche?

Unvollständig eingereichte Gesuche können nicht behandelt werden. Die Gesuchsteller werden auf die Internetseite beziehungsweise auf die Erläuterungen im Antragsformular verwiesen.

 

Wie gehe ich vor, wenn ich ein Gesuch einreichen möchte?

Nachdem Sie sich auf der Internetsite der Age Stiftung orientiert haben, ob Ihr Vorhaben zu den Möglichkeiten der Age Stiftung passt, füllen Sie das Antragsformular für Ihr Gesuch aus. Das ausgefüllte und ausgedruckte Formular sowie die Beilagen schicken Sie per Post an die Age Stiftung. Sollten Sie beim Ausfüllen des Formulars Fragen haben, wenden Sie sich an die Geschäftsstelle, wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Wie lange dauert die Gesuchsbearbeitung?

Spätestens drei Monate nach dem Abgabetermin werden die Gesuchsteller schriftlich über den Entscheid des Stiftungsrates informiert.

 

Was beinhaltet eine Vereinbarung für Förderbeiträge?

Die Art und Weise der Begleitung und eventueller Controllingansprüche an das Vorhaben werden in der Vereinbarung für Förderbeiträge festgehalten. Grundsätzlich behält sich die Age Stiftung das Recht vor, den Einsatz der gesprochenen Mittel zu kontrollieren.

 

Wie geht es weiter, wenn der Stiftungsrat entschieden hat?

Bei einem negativen Entscheid erhalten die Gesuchsteller eine schriftliche Mitteilung, die, soweit möglich, auf Anfrage erläutert wird.

 

Bei einem positiven Entscheid wird eine Vereinbarung für Förderbeiträge aufgesetzt, die die Art und Weise sowie den Umfang des Controllings und die Auszahlungsmodalitäten regelt.

 

Anhand welcher Kriterien werden die Gesuche für Förderbeiträge geprüft?

Die Anträge müssen den Grundsätzen der Stiftung entsprechen. Sie finden diese Grundsätze im Reglement (s. unten). Im Weiteren achten wir auf eine möglichst ausgewogene Verteilung unter Berücksichtigung verschiedener Regionen.


Reglement_Foerderbeitraege.pdf

Age Stiftung Kirchgasse 42, CH-8001 Zürich, Telefon +41 44 455 70 60, info@age-stiftung.ch