HiBi 22: Eigeninitiative für gemeinschaftliches Wohnen in Bülach

Eine Erbgemeinschaft einigt sich auf eine gemeinsame Vision für ihr Grundstück: 11 Eigentumswohnungen mit gemeinschaftlicher Ausrichtung. Die dafür entwickelten Grundlagen sowie der Prozess von der Planung bis zum Betrieb des Projekts wurden detailliert dokumentiert. 

Projektbeschrieb

Das Erben von Immobilien und Liegenschaften in der nachfamiliären Lebensphase ist ein häufiges Thema. In diesem Fall hat sich eine Erbengemeinschaft aus fünf Geschwistern auf eine gemeinsame Nutzungsidee für ihr Grundstück in Bülach geeinigt. Zwei der Geschwister übernahmen gemeinsam mit ihren Partnern die sorgfältige Entwicklungsarbeit für das Projekt «HiBi 22 – Gemeinschaftliches Wohnen». Heute gehören sie selbst zur Bewohnerschaft der Siedlung, die zwei Neubauten mit insgesamt 11 Wohneinheiten (1.5-, 2.5-, 3.5-Wohnungen) umfasst. Zur Ergänzung und Erweiterung der privaten Wohnflächen wurden verschiedene Zonen der gemeinschaftlichen Nutzung zugwiesen: Dazu gehören ein grosser multifunktionaler Raum, ein Gästezimmer und eine Werkstatt sowie der naturnahe Garten. 

«HiBi 22 – Gemeinschaftliches Wohnen» vereint Wohneigentum mit Elementen des gemeinschaftlichen Wohnens in einem kooperativen Wohnmodell, das auf privatem Stockwerkeigentum basiert. Die Mitbewohner bilden zusammen die Stockwerkeigentümergemeinschaft (StWEG). Das Stockwerkeigentümer-Reglement ist der Leitfaden für die Verwaltung und alle rechtlichen Fragen. Für den Verkauf oder die Vermietung der Wohneinheiten gelten besondere Regelungen (Vorkaufsrecht und Einspracherecht zugunsten der StWEG), um das Projekt nachhaltig für gemeinschaftliches Wohnen zu sichern. 

Auch die Hausverwaltung geschieht gemeinschaftlich, wobei sich alle Bewohnerinnen und Bewohner in mindestens einer der vier Arbeitsgruppen engagieren. Fragen zur Hausordnung, zum Unterhalt und zur Gestaltung sowie finanzielle Angelegenheiten der StWEG werden in den Haussitzungen diskutiert und entschieden. Eine externe Fachperson unterstützte die Bewohnerschaft während der Anfangsphase regelmässig bei der Entwicklung ihrer Gemeinschaft. 

Ebenso beispielhaft wie die Projektumsetzung ist der Weg, den die Gruppe bis dorthin gegangen ist. Die Erbengemeinschaft schuf eine stimmige Grundlage für das Projekt. Ein partizipatives Vorgehenskonzept (inkl. vertrauensbildenden Gestaltungsprojekten) förderte die Gemeinschaftsentwicklung schon vor dem Einzug. Zudem verlangte das unübliche Modell des gemeinschaftlich orientierten Wohneigentums die Entwicklung passender rechtlicher Grundlagen. Das Wohnprojekt verfügt heute über einen grossen Erfahrungsschatz. Dieser wurde in einer Dokumentation (2020, 72 Seiten) gesichert, in der die Verantwortlichen nicht nur ihr Know-how, sondern auch viele ihrer Grundlagendokumente teilen. 

Dokumentation

Dokumentation 2020

Hibi 22, Gemeinschaftliches Wohnen

Eckdaten

  • Trägerschaft

    Konsortium HiBi22

  • Projektleitung

    Konsortium HiBi22

  • Projektlaufzeit

    2017–2020

  • Gesamtprojektkosten

    CHF 8.85 Mio

  • Beitrag der Age-Stiftung

    CHF 60'000