Versorgung in Gemeinde und Region

Eigentlich will kein Mensch «versorgt» werden. Der Begriff macht jedoch deutlich, dass Gemeinde und Kanton einen gesetzlichen Versorgungsauftrag haben. In den letzten Jahren hat sich mit grosser Deutlichkeit gezeigt, dass die Kooperation verschiedener Akteure unumgänglich ist und dass neben pflegerischen Leistungen auch Aspekte der Betreuung und der Partizipation zur guten «Versorgung» gehören.

Literaturliste

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