HiBi 22: Eigeninitiative für gemeinschaftliches Wohnen in Bülach

I-2017-020 / Bewilligungsjahr: 2017 / Abschlussjahr: 2020

Eine Erbgemeinschaft einigt sich auf eine gemeinsame Vision für ihr Grundstück: 11 Eigentumswohnungen mit gemeinschaftlicher Ausrichtung. Die dafür entwickelten Grundlagen sowie der Prozess von der Planung bis zum Betrieb des Projekts wurden detailliert dokumentiert. 

Projektbeschrieb

Das Erben von Immobilien und Liegenschaften in der nachfamiliären Lebensphase ist ein häufiges Thema. In diesem Fall hat sich eine Erbengemeinschaft aus fünf Geschwistern auf eine gemeinsame Nutzungsidee für ihr Grundstück in Bülach geeinigt. Zwei der Geschwister übernahmen gemeinsam mit ihren Partnern die sorgfältige Entwicklungsarbeit für das Projekt «HiBi 22 – Gemeinschaftliches Wohnen». Heute gehören sie selbst zur Bewohnerschaft der Siedlung, die zwei Neubauten mit insgesamt 11 Wohneinheiten (1.5-, 2.5-, 3.5-Wohnungen) umfasst. Zur Ergänzung und Erweiterung der privaten Wohnflächen wurden verschiedene Zonen der gemeinschaftlichen Nutzung zugwiesen: Dazu gehören ein grosser multifunktionaler Raum, ein Gästezimmer und eine Werkstatt sowie der naturnahe Garten.

«HiBi 22 – Gemeinschaftliches Wohnen» vereint Wohneigentum mit Elementen des gemeinschaftlichen Wohnens in einem kooperativen Wohnmodell, das auf privatem Stockwerkeigentum basiert. Die Mitbewohner bilden zusammen die Stockwerkeigentümergemeinschaft (StWEG). Das Stockwerkeigentümer-Reglement ist der Leitfaden für die Verwaltung und alle rechtlichen Fragen. Für den Verkauf oder die Vermietung der Wohneinheiten gelten besondere Regelungen (Vorkaufsrecht und Einspracherecht zugunsten der StWEG), um das Projekt nachhaltig für gemeinschaftliches Wohnen zu sichern.

Auch die Hausverwaltung geschieht gemeinschaftlich, wobei sich alle Bewohnerinnen und Bewohner in mindestens einer der vier Arbeitsgruppen engagieren. Fragen zur Hausordnung, zum Unterhalt und zur Gestaltung sowie finanzielle Angelegenheiten der StWEG werden in den Haussitzungen diskutiert und entschieden. Eine externe Fachperson unterstützte die Bewohnerschaft während der Anfangsphase regelmässig bei der Entwicklung ihrer Gemeinschaft.

Ebenso beispielhaft wie die Projektumsetzung ist der Weg, den die Gruppe bis dorthin gegangen ist. Die Erbengemeinschaft schuf eine stimmige Grundlage für das Projekt. Ein partizipatives Vorgehenskonzept (inkl. vertrauensbildenden Gestaltungsprojekten) förderte die Gemeinschaftsentwicklung schon vor dem Einzug. Zudem verlangte das unübliche Modell des gemeinschaftlich orientierten Wohneigentums die Entwicklung passender rechtlicher Grundlagen. Das Wohnprojekt verfügt heute über einen grossen Erfahrungsschatz. Dieser wurde in einer Dokumentation (2020, 72 Seiten) gesichert, in der die Verantwortlichen nicht nur ihr Know-how, sondern auch viele ihrer Grundlagendokumente teilen.

Eckdaten

TrägerschaftKonsortium HiBi22
Projektleitung

Konsortium HiBi22

Architektur / BeraterKunzarchitektur Höri
FinanzierungspartnerCredit Suisse
Gesamtprojektkosten

CHF 8.85 Mio

Beitrag der Age-StiftungCHF 60'000

Kommentar der Age-Stiftung

Kommentar zur Bewilligung 2017

Weil für die Initiierung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten sehr vieles zusammenpassen muss, wird der zweijährige, konzeptionelle Entwicklungs- und Entscheidungsprozess der Erbengemeinschaft handlungsleitend dokumentiert und soll andere Familien in ähnlichen Situationen inspirieren und ihnen weiterhelfen. Konkret kann einerseits die Veröffentlichung des erarbeiteten Vertragswerkes anderen Projekten konkrete Impulse geben. Andererseits ist auch das sorgfältige Vorgehenskonzept für die Etablierung der Hausgemeinschaft beispielhaft.

Kommentar zum Abschluss 2020

Es ist keine Seltenheit, dass Geschwister gemeinsam ein Grundstück erben – der zielführende Umgang dieser Erbengemeinschaft ist aber beispielhaft. Zwei verschiedene, vertragliche Lösungen wurden erarbeitet, um den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht zu werden. Auch das Thema der Hausgemeinschaft wurde mit Bedacht angegangen und eine solide Basis entstand bereits vor dem Einzug. Die zukünftigen Bewohner wurden früh in den Prozess eingebunden und eine kompetente Fachfrau in einer moderierenden Rolle hinzugezogen. Gemeinsam mit erfahrenen Partnern wurde ein umfassendes Regelwerk erarbeitet, um das Gedankengut in der Stockwerkeigentümerschaft langfristig zu erhalten. Das gesamte Vertragswerk wird von den Initianten im Erfahrungsbericht zur Verfügung gestellt – ein optimales Werkzeug für ähnliche Initiativen. 

Bilder

Materialien zum Projekt

Profil

Matrix: HiBi 22, I-2017-020, ZH

HiBi 22I-2017-020
Vorsorge (Sicherheit)Wohntypus (Autonomie)
Pflege
Hilfe & Betreuung
Soziale Einbindung
Wohnung
PrivatOrganisiertInstitutionell

Schwerpunkte

Gemeinschaftlich
Wohngemeinschaft  · Hausgemeinschaft  · gemeinschaftliches Wohnen  · Gemeinschaftsräume  · Gemeinschaftsraum  ·
Privates Wohnen
Wohnen zu Hause  · individuelles Wohnen  · Wohnungsmarkt  · Mietwohnung Alterssiedlung  · Alterswohnung  ·

Kontakt

30.04.2020

Paul Oertli
Hinterbirchstrasse 22a
8180 Bülach
Tel. 044 861 05 85
E-mail: poertli@bluewin.ch