Wohnbaugenossenschaft Littau – Betreutes Wohnen im Neuhushof

Ein Zuhause für ältere Menschen, das Selbstständigkeit, Sicherheit und Unterstützung optimal vereint. Ermöglichen soll dies das Konzept des betreuten Wohnens, das der Planung der beiden neuen Wohnhäuser der Wohnbaugenossenschaft Littau in der Überbauung Neuhushof zugrunde liegt.

Projektbeschrieb

Im Rahmen der Überbauung Neuhushof in Littau (Stadt Luzern) lässt die Wohnbaugenossenschaft Littau (WGL) zwei Wohnhäuser mit 26 Mietwohnungen erstellen, in denen ältere Menschen möglichst lange selbstständig wohnen können. Möglich ist dies durch das Konzept des betreuten Wohnens, welches auf den folgenden vier Komponenten aufbaut: Dem hindernisfreien Bauen, Grundleistungen, Wahldienstleistungen und den Mieterinnen und Mietern selbst. Die Genossenschaft strebt eine altersdurchmischte Bewohnerschaft an, weshalb der Wohnungsmix nicht nur Kleinwohnungen, sondern auch Familienwohnungen umfasst. Ein Drittel der Wohnungen ist jedoch fix für das Wohnen mit Dienstleistungen vorgesehen. Diese städtische Auflage war Voraussetzung für den Erwerb der Liegenschaften durch die WGL. Bereits bei der Planung wurde dem hindernisfreien Bauen und der sorgfältigen Gestaltung der Aussenflächen als Begegnungsräume mit Verbindungswegen zu Einkaufs- und Dienstleistungsangeboten Rechnung getragen. Die zwei Wohnhäuser der WGL sind mit den übrigen Liegenschaften der Überbauung unterirdisch über eine gemeinsame Einstellhalle verbunden, und die Wegführungen zu den Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind geschickt durch die gesamte Siedlung angelegt. Dazu gehört auch der neu erstellte regionale Spitex-Stützpunkt, der in einem der beiden Häuser eingemietet ist. 

Das Wohnangebot mit Dienstleistungen umfasst das Notrufsystem, die Gemeinschaftseinrichtungen und die Grunddienstleistungen. Sie werden durch eine Betreuungsperson oder den Hauswart erbracht. Während der Hauswart für haustechnische Hilfe zuständig ist, fungiert die Betreuungsperson als direkte Ansprechperson der Mieterinnen und Mieter. Sie tritt bereits vor Beginn des Mietverhältnisses mit den potenziellen Mietern in Kontakt und sucht später während der ganzen Mietdauer aktiv und regelmässig das Gespräch. Die Betreuungsperson informiert und berät Bewohner und vermittelt bei Bedarf Dienstleistungen von Dritten. Diese Organisationshilfe gehört zu den pauschal im Mietzins enthaltenen Grundleistungen. Die vermittelten Dienstleistungen von Dritten (bspw. Spitex, Mittagstisch, Fahr- und Mahlzeitendienst oder Reinigungs- und Wäscheservice) werden als Wahlleistungen separat abgerechnet. Die abschliessende Komponente des Systems sind die Mieterinnen und Mieter selbst: Im Rahmen von freiwilliger Nachbarschaftshilfe können sie Aufgaben im Haus übernehmen, wobei sie selber entscheiden, wie lange und in welchem Masse sie sich einbringen wollen. Der abschliessende Bericht (2018, 24 Seiten) beschreibt das Projekt, seinen Verlauf und die erste Betriebszeit.
 

Dokumentation

Dokumentation 2018

Wohnen mit Dienstleistungen

Eckdaten

  • Trägerschaft

    Wohnbaugenossenschaft WGL Littau

  • Partnerorganisationen

    Spitex Stadt Luzern (Mieterin)

  • Beitrag der Age-Stiftung

    CHF 150'000