Förderanträge
Wir fördern vielseitige Projektvorhaben zugunsten älterer Menschen und ermöglichen die Umsetzung zukunftsfähiger Lösungen. Ein besonderes Augenmerk legen wir dabei auf Lösungsansätze, die Menschen in vulnerablen Lebenslagen oder fragilen Phasen adressieren.
Unser Förderprinzip
Wir ermöglichen die Erprobung neuer Ansätze und Konzepte in der Praxis sowie den Aufbau von tragfähigen Netzwerken und Strukturen. Unsere Projektpartnerinnen und -partner unterstützen wir sowohl finanziell als auch begleitend. Im Gegenzug stellen diese ihre Erkenntnisse aus den Projekten der Öffentlichkeit zur Verfügung. Damit wollen wir weiteren Akteuren eine Fülle an praxisnahen Informationen als Anregung für ihr eigenes Engagement zur Verfügung stellen.
Unsere Förderkriterien
Möchten Sie einen Förderantrag bei der Age-Stiftung einreichen?
Mit einer Erstanfrage können Sie klären,
ob Ihr Projekt zu den Förderkriterien der Age-Stiftung passt. Liegt eine Passung vor, erhalten Sie von uns einen persönlichen Zugangslink zur Online-Antragstellung.
Eingabetermine 2025
03. Februar 2025
07. Juli 2025
Der Weg zu einer Förderung
Wir nehmen Projektanträge in der Regel zwei Mal jährlich entgegen. Der Prozess von der Eingabe eines Antrags bis zur Benachrichtigung über den Entscheid dauert rund 4 Monate.

Erstanfrage
Mit einer Erstanfrage können Sie klären, ob Ihr Projekt zu den Förderkriterien der Age-Stiftung passt. Liegt eine Passung vor, erhalten Sie von uns einen persönlichen Zugangslink zur Online-Antragstellung.

Förderantrag
Über den persönlichen Zugangslink gelangen Sie zum Onlineportal der Age-Stiftung. Hier können Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular mit allfälligen Beilagen elektronisch einreichen. Der Zugangslink ist ein Jahr gültig und funktioniert für einen Antrag.

Interne Begutachtung
Alle Anträge werden intern geprüft. Bei Bedarf erfolgen weitere Gespräche mit Antragstellenden oder die Geschäftsstelle holt externe Fachgutachten ein. Die Prüfung der Anträge dauert nach Eingabefrist vier bis fünf Monate.

Entscheid durch Stiftungsrat
Der Entscheid wird vom Stiftungsrat getroffen. Die Information an Antragstellende erfolgt durch die Geschäftsstelle. Mit Antragstellenden, die einen negativen Entscheid erhalten haben, wird in der Regel keine Folgekorrespondenz geführt.

Vereinbarung bei Zusage
Haben Sie eine Förderzusage erhalten? Nun wird eine Vereinbarung unterzeichnet, welche die Zusammenarbeit und das Reporting regelt. Sie hält zudem fest, welche Art der Dokumentation zum Projektabschluss erwartet wird.

Begleitung und Controlling
Die Projekte und die Erarbeitung der Dokumentation zum Projektabschluss werden in unterschiedlichem Mass von uns begleitet. Die Begleitung dient primär der Sicherstellung der vereinbarten Verwendung des Förderbeitrags, der qualitativen Projektkontrolle und der zielgruppengerechten Projektdokumentation.

Projektabschluss
Jedes Projekt wird mit einer Dokumentation abgeschlossen. Die Art der Dokumentation wird individuell festgelegt: Erfahrungsberichte werden von der Projektträgerschaft selbst verfasst. Evaluationen und Auftragsdokumentationen werden von der Age-Stiftung extern in Auftrag gegeben.