Gesuche

Wir fördern die Vielfalt und Breite von Wohnmöglichkeiten zum Älterwerden. Mit unseren Förderungen wollen wir Innovationen sichtbar machen und Erkenntnisse aus den Förderprojekten öffentlich zugänglich machen. Gerne prüfen wir im Rahmen einer Erstanfrage, ob Ihr Vorhaben zu unseren Förderkriterien passt.

Wie funktioniert unsere Förderung?

Förderprinzip

Wir suchen Förderprojekte, die sich für zukunftsfähige Lösungen im Bereich Wohnen und Älterwerden einsetzen. Wir unterstützen die Projektpartner finanziell und diese stellen im Gegenzug ihre Erfahrungen aus dem Projekt für die öffentliche Nutzung zur Verfügung. Damit wollen wir weiteren Akteuren einen Fundus von praxisnahen Informationen zur Verfügung stellen.

Dokumentation und Evaluation von Projekten

Die Förderung soll einen Erkenntnisgewinn bieten und anderen Akteuren wertvolle Informationen liefern. Deshalb wird jedes Projekt auf unserer Webseite umfassend dokumentiert.

Ausschlusskriterien

Nicht zur Förderung gehören: Grundfinanzierung von Institutionen; Übernahme von Aufgaben der öffentlichen Hand, Theoretische Forschungsprojekte u.a.m. (siehe Reglement) Wir können keine Projekte ausserhalb der deutschsprachigen Schweiz unterstützen (BFS Raumnomenklatur).

Welche Kriterien sind uns wichtig?

Förderung als Austauschprinzip

Unsere Förderkriterien orientieren sich am Leitbild und der Strategie der Stiftung und sind in einem Reglement festgehalten. Im Wesentlichen sind dies:

· Innovationsgehalt
· Multiplizierbarkeit
· Vernetzung
· Preis-Leistungs-Verhältnis
· Nachhaltigkeit
· Bedarfs- / Bedürfnisorientierung

Das einzelne Projekt muss den im Reglement festgehaltenen Anforderungen genügen. Bei der Beurteilung von Projekten achten wir darauf, dass Aspekte enthalten sind, die für andere Projekte Anregungen und einen Erkenntnisgewinn bieten können. Daneben stehen die Anträge auch immer in einem Konkurrenzverhältnis zueinander. Wir bemühen uns, die ganze Breite der Thematik «Wohnen und Älterwerden» abzudecken und die Förderungen im geografischen Raum der deutschsprachigen Schweiz möglichst gut zu verteilen.

Ihr Gesuch vom Eingang bis zum Abschluss

Erstanfrage

Im Rahmen der Erstanfrage prüfen wir, ob der Innovationsgehalt Ihres geplanten Vorhabens deutlich wird und Ihr Projekt zum Stiftungszweck passt. Füllen Sie das Online-Formular «Erstanfrage» aus, und wir nehmen mit Ihnen telefonisch Kontakt auf, um die Passung Ihrer Projektidee abzuklären.

Eingabe

Hat sich die Passung Ihres Projektes zum Stiftungszweck im Erstgespräch bestätigt, erhalten Sie einen persönlichen Zugangs-Link zum Online-Gesuchsportal. Hier können Sie das ausgefüllte Antragsformular mit allfälligen Beilagen elektronisch einreichen. Dieser Link ist einmalig für einen Antrag.

Beachten Sie die Termine zur Gesuchseingabe. Die Age-Stiftung nimmt zweimal jährlich Gesuche entgegen. Die Begutachtung der Gesuche dauert nach Eingabefrist vier bis fünf Monate.

Begutachtung

Die Anträge werden intern geprüft. Gegebenenfalls erfolgen weitere Gespräche mit Gesuchstellenden. Bei Bedarf holt die Geschäftsstelle Fachgutachten zu den eingereichten Projekten ein. Die Geschäftsleitung bereitet den Entscheid mit einer Empfehlung vor. Die Anträge werden zusammen mit der Stellungnahme der Expertin oder des Experten dem Stiftungsrat vorgelegt.

Entscheidung

Der Entscheid wird vom Stiftungsrat getroffen. Die Information an Gesuchstellende erfolgt über die Geschäftsstelle. Mit Antragstellenden, die einen negativen entscheid erhalten haben, wird in der Regel keine Folgekorrespondenz geführt.

Vereinbarung

Haben Sie eine Förderzusage erhalten, wird eine Vereinbarung unterzeichnet. Diese regelt die Zusammenarbeit und das Reporting und hält fest, welche Art von Bericht zum Projektabschluss erwartet wird. Das Merkblatt Kommunikation ist integraler Bestandteil der Vereinbarung. Es hält fest, wie Antragstellende über die Unterstützung durch die Age-Stiftung informieren sollen.

Controlling

Die Projekte und die Entstehung des Berichts zum Projektabschluss werden in unterschiedlichem Mass durch uns begleitet. Die Projektbegleitung dient primär folgenden Zielen:
· der Sicherstellung der vereinbarten Verwendung des Förderbeitrags
· der qualitativen Projektkontrolle
· der Einhaltung der vereinbarten Teilschritte
· der Erstellung einer zielgruppengerechten Projektdokumentation

Projektabschluss

Weil die Förderung als Austauschprinzip organisiert ist, wird jedes Projekt mit einem umfassenden Bericht abgeschlossen. Die Art und Weise der Projektdokumentation wird individuell festgelegt:
· Erfahrungsberichte werden vom Förderpartner selbst verfasst.

· Studien und Auftragsdokumentationen werden von externen Autorinnen oder Autoren in Zusammenarbeit mit dem Förderpartner geschrieben.

Allgemeines zum Prozess

Der Prozess vom Eingabetermin bis zur Benachrichtigung über den Entscheid dauert mind. vier Monate. Die Anträge müssen zu den angegebenen Fristen bei der Geschäftsstelle eingetroffen sein. Verspätet eingereichte Projekte werden auf den nächsten Eingabetermin verschoben. 

 

Termine für Gesuchseingabe

3. Februar 2023 (elektronischer Eingang auf der Geschäftsstelle)
19. Juli 2023 (elektronischer Eingang auf der Geschäftsstelle)